Emissionswerte Anforderungen

Das Ersatzbrennstoff-Heizkraftwerk (EBS-HKW) der Mecklenburger Kartoffelveredlung GmbH (MKV) in Hagenow wurde mit Bescheid Nr. Gez. 27 / 07 am 10. Mai 2007 durch das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Schwerin als zuständige Genehmigungsbehörde genehmigt.
Die Anlage unterliegt entsprechend dem Genehmigungsbescheid den Anforderungen der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung (17. BImSchV) "Verordnung über die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen".
Zusätzlich zu den Anforderungen aus dem Genehmigungsbescheid hat sich die Mecklenburger Kartoffelveredlung GmbH im Rahmen eines Vertrages mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (BUND) verpflichtet, folgende Grenzwerte nicht zu überschreiten:

Parameter/Einheit Grenzwert 17. BImSchV (TMW) Verpflichtung MKV, max. Jahreswert bzw. max. Mittelwert der Messungen eines Jahres Reduktion bezogen auf Grenzwert
1. Staub (mg/m³) 10 4 60%
2. HCL (mg/m³) 10 5 50%
3. Hg (mg/m³) 0,03 0,01 66%
4. Cd + TI (mg/m³) 0,05 0,02 60%
5. ∑ Sb - Sn (mg/m³) 0,5 0,2 60%
6. Dioxine/Furane (ng/m³) 0,1 0,04 60%

Die aktuellen Emissionswerte der Anlage können hier eingesehen werden.

 
Ausdruck ist Teil der Webseite der www.ebs-hkw.de